
Gewissheit, bevor Sie entscheiden.
Handdoc ist Ihre spezialisierte Anlaufstelle für unabhängige medizinische Zweitmeinungen und fachärztliche Beratung bei Erkrankungen und Verletzungen der oberen Extremität – von den Fingerspitzen bis zum Ellenbogen.
Fachärztliche Expertenbeurteilung und individuelle Beratung mit gutachterlicher Stellungnahme, durch einen unabhängigen, erfahrenen Handchirurgen.
“Als langjährig tätiger Handchirurg, bin ich spezialisiert auf die Beurteilung und Behandlung komplexer Verletzungen, Unfallfolgen und Erkrankungen der oberen Extremität (Hand, Handgelenk, Unterarm, Ellenbogen).
Mein Ziel ist eine unabhängige, verständliche und fundierte medizinische Zweitmeinung.”

Dr. med. Arne Tenbrock
Handchirurg – Co Chefarzt – int. Referent – Gutachtertätigkeit
Leistungen
Warum Handdoc ?
Fachkompetenz
langjährig spezialisiert
Chirurg, Handchirurg, europäisches Handdiplom, Expertenzertifikat der Gesellschaft für Handchirurgie
Prüfer europäisches Handdiplom
Co Chefarzt
Gutachtertätigkeit
Dozent
internationaler Referent
Unabhängigkeit
objektive medizinische Einschätzung ohne wirtschaftliche Interessen
Verständlichkeit
Darstellung komplexer Inhalte nachvollziehbar und verständlich
Persönlich
Befunderläuterung in direktem Gespräch möglich
- Karpaltunnelsyndrom
- Kubitaltunnelsyndrom/ Sulcus- Ulnaris Syndrom
- Loge de Guyon Syndrom
- Schnappfinger
- Tendovaginitis de Quervain
- Sehnenentzündung/ Synovialitis
- Beugesehnenverletzung
- Strecksehnenverletzung
- Rhizarthrose (Daumensattelgelenk)
- Handgelenksarthrose
- Fingergelenksarthrose
- ulnokarpales Impaktionsyndrom
- Morbus Kienboeck/ Lunatumnekrose
- SL Bandverletzung
- TFCC Läsion
- LT Bandläsion
- Skidaumen
- mediokarpale Instabilität
- Ganglion
- Mukoidzyste
- Morbus Dupuytren
- Radiusfraktur
- Kahnbeinfraktur
- Mittelhandfraktur
- Fingerfraktur
- Frakturen des ersten Mittelhandknochens (Bennett, Winterstein, Rolando)
- CMC Luxation
- perilunäre Luxation
- Fingerluxation
- Nagelbettverletzungen
- Hand- und Fingerinfekte
- Amputation von Fingergliedern
- Frakturen an Unterarm und Ellenbogen
- Tennis- und Golferellenbogen (Epicondylopathien)
- Radiuskopffrakturen und komplexe Ellenbogenverletzungen
- Ellenbogenluxationen
- und mehr
Diese Frage stellen sich viele Patientinnen und Patienten, wenn nach einer Operation Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder Funktionsverluste zurückbleiben.
Aktuelle Zahlen des Medizinischen Dienstes zeigen, wie relevant das Thema ist:
11.735 Verdachtsfälle wurden 2025 bundesweit begutachtet.
In 3.098 Fällen wurde ein Behandlungsfehler mit Gesundheitsschaden festgestellt.
In 2.700 Fällen bestand ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden.
Fast 30 % der Vorwürfe betrafen Orthopädie und Unfallchirurgie.
Gerade der letzte Punkt muss richtig eingeordnet werden:
Eine hohe Zahl an Verdachtsfällen bedeutet nicht automatisch eine schlechtere Behandlungsqualität.
Bei chirurgischen Eingriffen sind unerwartete Ergebnisse für Patienten häufig unmittelbar sichtbar und spürbar. An der Hand gilt dies besonders: Schon geringe Veränderungen können Beweglichkeit, Kraft, Sensibilität und Feinmotorik erheblich beeinflussen.
Und vor allem gilt:
Ein schlechtes Ergebnis ist nicht automatisch ein Behandlungsfehler.
Komplikationen können auch bei fachgerechter Behandlung auftreten.
Entscheidend sind vielmehr Fragen wie:
→ War die Diagnose korrekt?
→ War die Indikation nachvollziehbar?
→ Entsprach die Behandlung dem medizinischen Standard?
→ Wurde eine Komplikation rechtzeitig erkannt und angemessen behandelt?
→ Und vielleicht am wichtigsten: Welche Möglichkeiten bestehen jetzt noch?
Genau hier kann eine unabhängige fachärztliche Zweitmeinung helfen.
Bei Handdoc steht deshalb nicht die vorschnelle Suche nach einem „Fehler“ im Vordergrund. Es geht um eine strukturierte medizinische Einordnung von Befunden, Bildgebung und Behandlungsverlauf – und um die Frage, wie es sinnvoll weitergehen kann.
Komplikation oder möglicher Behandlungsfehler? Manchmal braucht es einen unabhängigen Blick auf den bisherigen Verlauf.

So funktioniert Handdoc
1. Anfrage
Sie schildern Ihr Anliegen über das Kontaktformular.
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2. Persönliche Rückmeldung
Ich prüfe, ob eine Zweitmeinung anhand Ihrer Unterlagen sinnvoll möglich ist.
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3. Transparenter Kostenrahmen
Sie erhalten vor Beginn eine Einschätzung des zu erwartenden Honorars nach GOÄ.
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4. Sicherer Upload
Nach Ihrer Zustimmung erhalten Sie einen geschützten Upload-Link.
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5. Persönliche Begutachtung
Alle Unterlagen werden ausschließlich durch mich ausgewertet.
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6. Schriftliche Stellungnahme
Sie erhalten eine strukturierte fachärztliche Zweitmeinung.
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7. Persönliche Besprechung
Nach Wunsch und Vereinbarung erfolgt eine Befund und Ergebnisbesprechung telefonisch oder im Videocall.
Honorar
Transparente privatärztliche Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ):
Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ; der konkrete Betrag richtet sich nach Leistungsumfang, dokumentiertem Zeitaufwand und ggf. einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ.
Typischer Kostenrahmen
Vor Beginn der Bearbeitung erhalten Sie eine transparente Information über den voraussichtlichen Kostenrahmen. Erst nach Ihrer Zustimmung beginnt die Begutachtung.
| Leistung | Kostenrahmen |
|---|---|
| umfassende fachärztliche Expertenbeurteilung | ab 130 Euro |
| komplexe Expertenbegutachtung | ab 200 Euro |
| Versicherungs- und Privatgutachten | je nach Zeitaufwand |
Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
Dr. med. Arne Tenbrock
[Facharzt für Chirurgie]
[Zusatzbezeichnung Handchirurgie, Notfallmedizin; FEBHS]
[Teltower Str. 4]
[14109 Berlin]
Deutschland
Kontakt
E-Mail: [info@handdoc.de]
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
Arzt / Facharzt für Chirurgie
(verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Zuständige Ärztekammer:
Ärztekammer Berlin
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- Berufsordnung der Ärztekammer Berlin
- Heilberufegesetz des Landes Berlin
Die berufsrechtlichen Regelungen sind einsehbar über die Website der Ärztekammer Berlin:
oai_citation:0‡aekb.de
Tätigkeitsschwerpunkt
Freiberufliche ärztliche Tätigkeit im Bereich medizinischer Beratung und ärztlicher Zweitmeinung.
Heilberufliche Tätigkeiten gemäß § 4 Nr. 14 UStG sind von der Umsatzsteuer befreit.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Dr. med. Arne Tenbrock
[Teltower Str. 4]
[14109 Berlin]
Deutschland
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Hinweis zur ärztlichen Zweitmeinung und Fernberatung
Die angebotene ärztliche Zweitmeinung erfolgt auf Grundlage der vom Patienten zur Verfügung gestellten Unterlagen, Befunde, Bildgebung und Informationen.
Die Online-Beratung und Zweitmeinung ersetzt nicht in jedem Fall die persönliche ärztliche Untersuchung, Diagnostik oder Behandlung vor Ort. Insbesondere bei akuten Beschwerden, Notfällen, neurologischen Ausfällen, Durchblutungsstörungen, Infektionszeichen oder unklarer Symptomatik ist eine unmittelbare persönliche ärztliche Vorstellung erforderlich.
Eine abschließende Diagnose oder Therapieempfehlung kann ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Informationen erfolgen. Die Qualität und Vollständigkeit der Beurteilung hängt wesentlich von den übermittelten Unterlagen und Angaben ab.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die digitale Zweitmeinung eine ergänzende fachärztliche Einschätzung darstellt und die Behandlungshoheit beim jeweils behandelnden Arzt oder der behandelnden Einrichtung verbleibt.
Datenschutz und Übermittlung medizinischer Unterlagen
Die Übermittlung medizinischer Unterlagen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis des Patienten. Medizinische Daten und Bildmaterial werden vertraulich und entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Patienten werden gebeten, ausschließlich sichere Übermittlungswege zu nutzen und nur medizinisch erforderliche Unterlagen bereitzustellen.
Es handelt sich nicht um ein Notfall- oder Therapieangebot.
Bei akuten Beschwerden oder medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte unverzüglich an:
- den Rettungsdienst (112),
- den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117),
- oder eine Notaufnahme.
Hinweis zur individuellen Therapieentscheidung
Therapieentscheidungen, Operationsindikationen sowie individuelle Behandlungsmaßnahmen müssen stets unter Berücksichtigung der klinischen Untersuchung, persönlicher Befunde und des individuellen Krankheitsverlaufs getroffen werden.
